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Fakultät Rehabilitationswissenschaften
Für Familien

Kostenträger

Die Kosten für unsere Leistungen (Diagnostik, Beratung und Therapie) werden von den gesetzlichen und privaten Krankenkassen bei entsprechender ärtzlicher Verordnung (Heilmittelverordnung für die Sprachtherapie) übernommen. Für Kinder und Jugendliche sind die Leistungen zuzahlungsfrei. Wenn Sie sich mit Ihrem Kind in unserer Ambulanz vorstellen möchten, benötigen Sie eine solche Heilmittelverordnung für die Sprachtherapie.

Die Heilmittelverordnung bringen Sie dann zum ersten Termin in unserer Ambulanz mit. Ein solches "Rezept für die Sprachtherapie" stellt Ihnen Ihre Fachärzt*in für Kinder- und Jugendmedizin oder die HNO-Ärzt*in aus. Eine Überweisung, wie man sie für eine fachärztliche Behandlung benötigt, kann von uns als therapeutische Facheinrichtung nicht akzeptiert werden.

Wir bieten darüber hinaus präventive und ergänzende Leistungen, die privat in Rechnung gestellt werden.